E-Scooter-Kontrollen in Euskirchener Innenstadt
Am Donnerstag, 9. Juli, führten die Polizei Euskirchen und das Ordnungsamt der Stadt Euskirchen zu unterschiedlichen Zeiten gemeinsame Kontrollen in der Euskirchener Innenstadt durch.
Im Mittelpunkt standen die Einhaltung des Fahrverbots in den entsprechend ausgeschilderten Bereichen sowie die Beachtung der Vorschriften für die Nutzung von E-Scootern.
Die Einsatzkräfte überprüften Verkehrsteilnehmende und informierten über die geltenden Regelungen.
Die Polizei Euskirchen weist darauf hin, dass E-Scooter ausschließlich von einer Person genutzt werden dürfen, die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss und die Benutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verboten ist. Zudem sind die jeweils ausgeschilderten Verkehrsregelungen und Fahrverbote zu beachten.
Polizei und Ordnungsamt kündigen an, derartige Kontrollen auch künftig fortzusetzen, um die Sicherheit und das rücksichtsvolle Miteinander in der Euskirchener Innenstadt zu fördern.
Weitere Informationen unter:
https://polizei.nrw/e-scooter
Quelle: Polizei Euskirchen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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