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Stadt Essen · Essen

Neue Mietobergrenzen für Sozialleistungsberechtigte ab 1. September

19. August 2026 um 15:14 Uhr

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Die Stadt Essen passt die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des JobCenter Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen ab dem 1. September 2026 neu an. Die Anpassung erfolgt aufgrund des kürzlich veröffentlichten, aktuellen qualifizierten Mietspiegels 2026 für das Essener Stadtgebiet. Die letzte Anpassung der Mietobergrenzen erfolgte zum 1. April aufgrund des Betriebskostenspiegels.

Die Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete einschließlich der kalten Betriebskosten) für Leistungsberechtigte des JobCenter Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen betragen demnach für:

eine Person

ab 1. September: 499 Euro (bisher: 482,50 Euro)

zwei Personen

ab 1. September: 649 Euro (bisher: 627,50 Euro)

drei Personen

ab 1. September: 798,50 Euro (bisher: 772 Euro)

vier Personen

ab 1. September: 948,50 Euro (bisher: 917 Euro)

fünf Personen

ab 1. September: 1.098 Euro (bisher: 1.061,50 Euro)

sechs Personen

ab 1. September: 1.198 Euro (bisher: 1.158 Euro)

sieben Personen

ab 1. September: 1.297,50 Euro (bisher: 1.254,50 Euro)

acht Personen

ab 1. September: 1.397,50 Euro (bisher: 1.351 Euro)

neun Personen

ab 1. September: 1.497 Euro (bisher: 1.447,50 Euro)

Für jede weitere Person erhöht sich der angemessene Unterkunftskostenbedarf um 100 Euro. Innerhalb der Mietobergrenzen können leistungsberechtigte Bürger*innen ihren individuellen Wohnbedarf nach Größe der Wohnung, Wohnlage und Ausstattung eigenverantwortlich festlegen.

Quelle: Stadt Essen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗