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Erneutes Grillverbot in Essens Grillzonen

11. August 2026 um 17:20 Uhr

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Die Stadt Essen untersagt vorübergehend ab dem morgigen Mittwoch, 12. August, erneut das Grillen in den ausgewiesenen Grillzonen im Stadtgebiet. Grund sind die weiterhin anhaltende Trockenheit und die aktuell hohe Vegetationsbrandgefahr. Als Indikator dient der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes, der aktuell bereits die Stufe 3 erreicht hat, für Mittwoch ist die Stufe 4 vorhergesagt. Grundlage für das Grillverbot ist eine Allgemeinverfügung, die am heutigen Dienstag, 11. August, erlassen wurde. Sie tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Wofür gilt das Verbot?

Untersagt ist das Grillen über Feuer, mit Holzkohlegrills, Einweggrills und sonstigen mit offenem Feuer betriebenen Grillgeräten in den ausgewiesenen Grillzonen der Stadt Essen.

Warum ist das Grillverbot notwendig?

Hohe Temperaturen und ausbleibende Niederschläge haben Böden und Vegetation stark ausgetrocknet. Damit besteht eine hohe Gefahr für die Entstehung und Ausbreitung von Vegetationsbränden. Bereits kleinste Zündquellen können derzeit Brände auslösen, die sich schnell auf umliegende Flächen ausbreiten.

Welche Gefahr geht vom Grillen aus?

In den ausgewiesenen Grillzonen kam es in der Vergangenheit bereits mehrfach zu kleineren Bränden, etwa durch Funkenflug oder unsachgemäß entsorgte, noch glühende Grillkohle. Aufgrund der aktuellen Trockenheit ist das Risiko deutlich erhöht. Mit dem Grillverbot möchte die Stadt Vegetationsbrände verhindern und Menschen, Tiere und Grünflächen schützen. Das Grillen ist außerhalb der ausgewiesenen Grillzonen auf öffentlichen Flächen in Essen bereits grundsätzlich verboten. Ein Grillverbot gilt auch in und in der unmittelbaren Nähe zu Wäldern.

Wie lange gilt die Allgemeinverfügung?

Die Stadt Essen beobachtet die weitere Entwicklung der Wetterlage und der Vegetationsbrandgefahr fortlaufend. Sobald die konkrete Gefahrenlage nicht mehr besteht, wird die Allgemeinverfügung aufgehoben. Bis dahin bittet die Stadtverwaltung alle Bürger*innen, das Grillverbot einzuhalten. Die komplette Begründung für das Grillverbot finden Interessierte in der Allgemeinverfügung (im pdf rechts).

Weitere Informationen zum Thema Grillen finden Interessierte auf www.essen.de/grillen.

Quelle: Stadt Essen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗