Folgemeldung: Versuchtes Tötungsdelikt in Dortmund-Lindenhorst - Haftbefehle erlassen
Lfd. Nr.: 0598
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Polizei Dortmund
Wie bereits unter der lfd. Nr. 0589 berichtet kam es in der Nacht zu Mittwoch (15. Juli) zu einem versuchten Tötungsdelikt in Dortmund-Lindenhorst. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund erließ der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dortmund drei Untersuchungshaftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Hinweis für Medienvertreter: Presseauskünfte erteilt ausschließlich die Staatsanwaltschaft Dortmund. Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an Staatsanwalt Felix Giesenregen unter der Telefonnummer 0231/92626104.
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