Einzelmeldung der PI Cloppenburg/Vechta- Holdorf/Neuenkirchen-Vörden: Sonderkontrolle aus Anlass des "Reggae Jam Festival" in Bersenbrück
Am vergangenen Wochenende, vom 24. Juli bis 26. Juli, fand wieder das sogenannte "Reggae Jam Festival" in Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) statt.
Zahlreiche Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, unter Beteiligung weiterer Einsatzkräfte aus dem Bereich der Polizeidirektion Oldenburg, führten in diesem Zusammenhang am Montag, den 27. Juli 2026, Verkehrskontrollen in den Bereichen Holdorf und Neuenkirchen-Vörden durch.
Ziel dieser sogenannten "Abfahrtkontrollen" war die Bekämpfung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr mit dem besonderen Fokus auf junge Fahrerinnen und Fahrer.
An der Kontrollstelle in Neuenkirchen (Am Stickteich) wurde u.a. ein 26-Jähriger aus Neuenkirchen-Vörden auf seinem E-Scooter angehalten und kontrolliert.
Dieser hatte an seinem Fahrzeug ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht, welches auch nicht für den genutzten Scooter ausgegeben war. Daher wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Mann eingeleitet, die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt.
Insgesamt stellten die Beamten vier Verkehrsteilnehmer fest, die ohne Führerschein unterwegs waren, auch gegen diese wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Von diesen Personen fiel eine "besonders negativ" auf:
Denn diese war zuvor als Beifahrer eines Fahrzeuges kontrolliert worden und weil sein Fahrer wegen Drogenbeeinflussung nicht mehr weiterfahren durfte, setzte sich der 44-Jährige aus Essen/Ruhr kurzerhand selbst ans Lenkrad und fuhr an den Beamten vorbei, obwohl er keinen Führerschein hatte.
Die Beamten konnten das Fahrzeug erneut stoppen und die Weiterfahrt untersagen.
Insgesamt 18 Verkehrsteilnehmende sahen sich mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert, da durchgeführte Drogenvortests positiv anschlugen. Eine Vielzahl der Verstöße war auf den Konsum von Cannabis und Amphetamin zurückzuführen. In allen Fällen wurden Blutentnahmen angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.
An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis das Fahren unter dem Einfluss dieser und anderer Substanzen verboten ist. Cannabis beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit des Gehirns und kann zu Müdigkeit, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen führen. Auch längere Reaktionszeiten stellen eine ernsthafte Gefahr für die sichere und verlässliche Teilnahme am Straßenverkehr dar.
Insofern wird die Polizei auch zukünftig gleichgelagerte Kontrollen durchführen.
Quelle: Polizei Cloppenburg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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