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Polizei Bremerhaven · Lehe

POL-Bremerhaven: Verkehrskontrolle offenbart 50 Mängel an einem Auto - Betriebserlaubnis erlischt

12. August 2026 um 11:39 Uhr

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Zahlreiche Mängel an einem Pkw kamen bei einer Verkehrskontrolle am Dienstag, 11. August, in Bremerhaven-Lehe zutage. Vorher war der Fahrer bereits mit mehreren Verkehrsverstößen aufgefallen.

Die Beamten bemerkten den VW Passat gegen 15 Uhr, als dieser verkehrswidrig von der Hafenstraße nach links in die Hinrich-Schmalfeldt-Straße abbog. Hierbei hielt der Fahrer das Handy mit der Hand ans Ohr. Zudem sahen die Polizisten, dass der Fahrer und zwei Kinder auf der Rückbank nicht angeschnallt waren.

Kurz darauf kontrollierten die Beamten das Fahrzeug und machten dem 33-jährigen Fahrer entsprechende Vorhalte aufgrund der festgestellten Ordnungswidrigkeiten. Bei näherem Hinsehen fielen den Polizisten diverse augenscheinliche Mängel an dem 29 Jahre alten VW auf: Die Bremsscheiben schienen verschlissen, es gab größere Roststellen, ein Rad war abweichend zu den restlichen mit einer anderen Felge ausgestattet und der Frontscheinwerfer stark beschädigt. Um zu überprüfen, ob das Fahrzeug überhaupt noch verkehrssicher betrieben werden kann, ließen die Polizeibeamten den Wagen zu einer Prüfstelle abschleppen.

Das Ergebnis des Gutachters war bemerkenswert: Bei der Begutachtung stellte der Fachmann 50 Mängel fest, davon 43 erhebliche Mängel, zwei gefährliche Mängel und zwei verkehrsunsichere Mängel. Hierzu gehörten unter anderem eine beschädigte Bremsleitung, eine Bremse an der Vorderachse ohne Wirkung sowie ein undichter Motor mit hohem Ölverlust. Die Betriebserlaubnis für das Auto war damit unverzüglich erloschen. Die Kennzeichen wurden entfernt und entsiegelt, der VW verblieb auf dem Gelände der Prüfgesellschaft.

Die Polizisten fertigten gegen den Fahrer entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Auch der Halter des Pkw, der dem Fahrer den Wagen in diesem Zustand zum Fahren überließ, muss sich auf eine entsprechende Anzeige einstellen.

Quelle: Polizei Bremerhaven. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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