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Kreis Borken / Reken - E-Scooter im Fokus: Polizei kontrolliert vor Ferienbeginn

23. Juli 2026 um 11:09 Uhr

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Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren? Darf eine weitere Person mitfahren? Und was gilt eigentlich, wenn ich während der Fahrt mein Handy benutze? Rund um die Nutzung von E-Scootern gibt es einige Regeln, die nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt sind.

E-Scooter gehören mittlerweile vielerorts zum Straßenverkehr dazu. Der Bezirksdienst Reken und der Verkehrsdienst führten in der vergangenen Woche gemeinsame Kontrollen von E-Scootern vor einer Schule in Reken durch. Dabei überprüften die Einsatzkräfte unter anderem, ob die Fahrzeuge ordnungsgemäß versichert sind. Gleichzeitig sensibilisierten sie die Fahrerinnen und Fahrer für die geltenden Vorschriften. Auch kontrollierten die Beamten das Alter der Fahrzeugnutzer. Das Ergebnis: Drei der jungen Fahrer hatten das Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht.

Die Kontrolle hat gezeigt: Nicht alle Regeln rund um die Nutzung von E-Scootern sind bekannt oder werden eingehalten. Die Polizei nimmt dies zum Anlass, auf einige wichtige Vorschriften hinzuweisen:

- E-Scooter sind KraftfahrzeugeE-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Für ihre Nutzerinnen und Nutzer gelten daher zahlreiche Regeln, die auch für andere Kraftfahrzeuge gelten. Dazu gehört unter anderem das Verbot, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu benutzen. Auch beim Thema Alkohol gelten klare Grenzen. Für sie gelten dieselben strafrechtlichen Grenzen wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille kann das Führen eines E-Scooters eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

- Mindestalter und VersicherungspflichtWer im öffentlichen Straßenverkehr einen E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem ist es vorgeschrieben, dass die Fahrzeuge über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Sie ist an der Versicherungsplakette am Roller erkennbar. Der entsprechende Versicherungsnachweis ist mitzuführen. Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

- Eins statt zweiGrundsätzlich darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht erlaubt. Denn das zusätzliche Gewicht und die veränderte Gewichtsverteilung können das Fahrverhalten und die Stabilität des Rollers beeinträchtigen. Gerade bei plötzlich erforderlichen Brems- oder Ausweichmanövern besteht ein erhöhtes Risiko zu stürzen. Wer trotzdem zu zweit fährt, riskiert ein Verwarngeld.

- Nicht auf dem GehwegAuch bei der Wahl des Verkehrsraums gelten klare Regeln: E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden. Fahrerinnen und Fahrer sollten vorgesehene Radwege nutzen. Falls diese nicht vorhanden sind, dürfen sie innerhalb geschlossener Ortschaften auch auf der Fahrbahn fahren.

- Helm als EmpfehlungFür die eigene Sicherheit empfiehlt die Polizei, beim Fahren einen Helm zu tragen. Eine Helmpflicht besteht für die Fahrzeuge zwar nicht. Ein Helm kann bei einem Sturz jedoch vor schweren Verletzungen schützen.

Die Kreispolizeibehörde Borken wird E-Scooter auch künftig im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit im Blick behalten und entsprechende Kontrollen durchführen. Ziel ist es, für die geltenden Regeln zu sensibilisieren und damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. (jh)

Quelle: Polizei Borken. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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