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Zwei schwere E-Scooter-Unfälle mit Kindern in Bochum - Polizei appelliert an Eltern und Erziehungsberechtigte

6. August 2026 um 11:07 Uhr

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Nach zwei schweren E-Scooter-Unfällen mit Kindern am Mittwochabend, 5. August, appelliert die Polizei Bochum an Eltern und Erziehungsberechtigte, die geltenden Vorschriften ernst zu nehmen und mit ihren Kindern über die Gefahren der E-Scooter zu sprechen.

Der erste Unfall ereignete sich gegen 18.40 Uhr am Teich im Stadtgarten Wattenscheid. Ein zwölfjähriger Junge aus Bochum verlor aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über einen E-Scooter, stürzte und zog sich schwere Verletzungen zu. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Eine Stunde später, gegen 20 Uhr, kam es zu einem weiteren Verkehrsunfall im Bereich der Harpener Teiche, in der Nähe der Straße Staudengarten. Dort stürzte ebenfalls ein zwölfjähriger Junge aus Bochum mit einem E-Scooter und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus.

Die Ermittlungen zu beiden Verkehrsunfällen dauern an.

Aus aktuellem Anlass weist die Polizei auf Folgendes hin:

- E-Scooter dürfen in Deutschland grundsätzlich erst ab einem

Alter von 14 Jahren gefahren werden. Eine Fahrerlaubnis ist zwar

nicht erforderlich, das Mindestalter ist jedoch gesetzlich

vorgeschrieben. - Für E-Scooter besteht keine Helmpflicht. Das Tragen eines

geeigneten Fahrradhelms wird jedoch dringend empfohlen und kann

das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Sturz deutlich

verringern. - E-Scooter sind keine Spielgeräte, sondern Kraftfahrzeuge. Sie

erfordern Aufmerksamkeit, Fahrpraxis und die Fähigkeit,

Gefahrensituationen richtig einzuschätzen. - Eltern und Erziehungsberechtigte sollten darauf achten, dass

Kinder keinen Zugang zu E-Scootern erhalten und die gesetzlichen

Altersvorgaben eingehalten werden. - Besonders in Bereichen mit Fußgängerverkehr, Parkanlagen oder

unebenem Untergrund können bereits geringe Fahrfehler zu

schweren Stürzen und erheblichen Verletzungen führen. - Es ist nicht erlaubt, mittels technischer Manipulation die

Geschwindigkeit des E-Scooters hochzusetzen.Die beiden Unfälle zeigen eindringlich, welche schwerwiegenden Folgen die Nutzung von E-Scootern haben kann. Die Polizei Bochum appelliert deshalb an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, mit ihren Kindern über die Risiken zu sprechen und die gesetzlichen Regelungen konsequent zu beachten.

Die Verkehrsunfallprävention der Polizei Bochum bietet zusätzlich ein E-Scooter-Präventionsprogramm an weiterführenden Schulen in Bochum, Herne und Witten an.

Für weitere Fragen oder Beratung wenden Sie sich an unsere Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsunfallprävention unter 0234 909-5120 oder -5121.

Quelle: Polizei Bochum. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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