Rücksicht statt Risiko - Drängeln und Rasen können schnell zur Strafanzeige führen
Im Rahmen einer Streifenfahrt wurde am Freitagabend gegen 22:25 Uhr ein schwarzer Mercedes-Benz der E-Klasse im Bereich der Gensinger Straße/Viktoriastraße in Bad Kreuznach festgestellt. Das Fahrzeug fiel den eingesetzten Polizeibeamten zunächst durch einen äußerst geringen Sicherheitsabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug auf. Aufgrund des herrschenden Verkehrsaufkommens bestand für den Fahrer keine Möglichkeit, das vorausfahrende Fahrzeug zu überholen. Dennoch hielt er den geringen Abstand über einen längeren Streckenabschnitt aufrecht.
Im weiteren Verlauf der Fahrt über die Charles-de-Gaulle-Straße bis in die Waldalgesheimer Straße beschleunigte der 48-jährige Fahrer sein Fahrzeug erheblich. Das dortige Wohngebiet ist durch Verkehrszeichen auf 30 km/h beschränkt. Um den Abstand zum Mercedes konstant halten zu können, musste der Streifenwagen auf über 100 km/h beschleunigen. Das Fahrzeug konnte glücklicherweise umgehend gestoppt werden.
Nach Rücksprache mit der Bereitschaftsstaatsanwaltschaft wurde der Anfangsverdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d StGB bejaht. Gegen den 48-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Im weiteren Verlauf wird auch die Eignung des Fahrzeugführers geprüft.
Die Polizei stellt immer wieder fest, dass viele Verkehrsteilnehmer die Grenze zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und einer Straftat unterschätzen. Wer innerorts massiv zu schnell fährt oder durch dichtes Auffahren andere Verkehrsteilnehmer unter Druck setzt, riskiert nicht nur Bußgelder oder Fahrverbote. Bereits eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise kann den Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) erfüllen - auch ohne ein zweites beteiligtes Fahrzeug.
Die Folgen können erheblich sein: Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie unter Umständen sogar die Einziehung des Fahrzeugs.
Die Polizei appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer: Wer drängelt oder innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern kann sich schneller als gedacht strafbar machen. Wenige Sekunden Zeitgewinn stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgen.
Quelle: Polizei Bad Kreuznach. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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